Therapeutische Angebote
Praxis
für Psychotherapie und Kunsttherapie
Dipl.
Kunsttherapeutin und Heilpraktikerin für Psychotherapie Regula Rickert Tel. 0174 16 26 266 (AB)
(Telefonische Sprechzeit: Mo. - Do. 7:30-8:00 Uhr)
Psychotherapie und Systemische Beratung (auch als Kassenleistung)
Kunsttherapie (Kunsttherapie auf Kassenrezept siehe unten)
Kunsttherapie wird bei vielen chronischen Erkrankungen als Ergänzung zu anderen Therapieformen eingesetzt. Sie kann auch an Stelle einer Psychotherapie eingesetzt werden, wenn sich Kunsttherapeuten diesbezüglich weitergebildet haben. Durch den kreativen Ausdruck werden die Selbstheilungskräfte der Patienten aktiviert. Unbewusste Gefühle können in der Bildsprache leichter zum Ausdruck kommen und werden dadurch dem Bewusstsein zugänglich. Der gezielte und regelmäßige Umgang mit Farben nährt und berührt die Psyche unmittelbar. Die Arbeit mit Tonerde erdet und kräftigt den Organismus. In manchen Fällen wird dadurch eine psychische Verarbeitung der Lebenssituation erst möglich.
In der Krebsnachsorge und nach anderen schweren körperlichen Erkrankungen fördert Kunsttherapie die Rehabilitation. Bei psychosomatischen und psychischen Krankheiten werden tiefere Bewusstseinsebenen angesprochen, ohne dass diese sofort im sprachlichen Ausdruck verarbeitet werden müssen. Viele psychische Erkrankungen haben ihre Wurzeln in der frühen Lebenszeit, in der dem Menschen die Sprache noch nicht als Ausdrucksmittel für seine Emotionen zur Verfügung stand. Diesen vorsprachlichen Erlebnisraum erreicht die Kunsttherapie durch die Arbeit mit Bildern, Tonplastiken und im Improvisationstheater. Im spontanen künstlerischen Ausdruck darf die Seele ihre Empfindung zeigen ohne sich von intellektuellem Wissen und inneren Verboten einschränken zu lassen. Deshalb kann auch jeder Patient von dieser Methode profitieren, der sich auf den freien emotionalen Kunstausdruck einlassen möchte. Künstlerische Begabung oder Erfahrung sind keine Voraussetzung. Denn das Ziel der Therapie ist die Förderung und Entwicklung einer individuellen Bild- und Ausdruckssprache, nicht die Aneignung künstlerischer Techniken für eine möglichst realistische Darstellung. Bei schweren Psychotraumata setzt auch die Psychotherapie mittlerweile das regelmäßige Malen von Bildern zur psychischen Stabilisierung ein. Auch hier geht es dann weniger um die Analyse der Bildinhalte als viel mehr um die heilsame Kraft der inneren Bilder (siehe auch Die Macht der inneren Bilder G. Hüther 2004).
Besonders effektiv wird Kunsttherapie, wenn sie mit Körperwahrnehmungsübungen und auf der Grundlage von neuropsychologischem Wissen eingesetzt werden kann. Diese Form der Kunsttherapie entwickelte Regula Rickert an ihrem Weiterbildungsinstitut in Kassel. Seit 1998 Jahren besuchen Psychologen, Pädagogen und Sozialpädagogen, Erzieher und Heilpädagogen, Ärzte und Heilpraktiker ihre kunsttherapeutischen Lehrgänge, um diese Form der Kunsttherapie in ihre Berufstätigkeit zu integrieren.
Neurobiologischer und neuropsychologischer wissenschaftlicher Konsens ist, dass die Kunsttherapien jeder Prägung anders als die auf das Gespräch beschränkten Psychotherapien die vorsprachliche Entwicklungsebene des Menschen ansprechen. Erfahrungsgemäß haben psychische Probleme ihre Wurzel in diesen frühen Strukturen des Menschen und verursachen im Verlauf Persönlichkeitsstörungen (Strukturebene), schwere Neurosen und seltener auch Psychosen. Dass körperlich kranke Menschen ebenfalls häufig eine psychische Vorerkrankung haben oder durch die körperliche Erkrankung bekommen, ist ebenfalls Konsens (J. Bauer 2002). Die Psychotherapie dringt dabei selten hinter das Alter des 18. Lebensmonats zurück. Die Psychoanalytikerin Renate Hochauf (2007) konnte für die Traumatherapie früher Störungen zeigen, dass im Rahmen einer Therapie immer auf die früheste Störung zurückgearbeitet werden muss. Sie nutzt dazu sowohl bildnerisch-kunsttherapeutische als auch körperorientierte Verfahren.
Im Rahmen einer Kunst(psycho)therapie muss deshalb im Wesentlichen auf 2 Ebenen gearbeitet werden:
a. der symbolisierfähigen psychischen
Ebene, die der Mensch ab dem 18. Lebensmonat entwickelt.
b. der
vorsymbolischen Ebene, die man in der Regel zunächst über
Bewusstseinsprozesse auf der
Körperwahrnehmungsebene, sprich durch
körperpsychotherapeutische Interventionen, erreicht.
Diese werden dann im kunsttherapeutischen Prozess
fortgeführt, symbolisiert und schließlich versprachlicht.
Kunsttherapie als Kassenleistung
Die Möglichkeit Kunsttherapie auf Kassenrezept zu erhalten ist noch wenig
bekannt, da, die Rechtssprechung diesbezüglich verhältnismäßig neu ist und die
Krankenkassen aus Kostengründen an einer Veröffentlichung wenig interessiert
sind.
Nach dem Bundesgerichtsurteil (BSG) vom 22.3.2005, Aktenzeichen B 1 A 1/03 R, dürfen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für Kunsttherapie abzüglich einer Eigenbeteiligung von 10% der tatsächlichen Kosten erstatten. Außerdem gibt es einen diesbezüglichen Beschluss des BSG vom Oktober 2005, der aber noch nicht veröffentlicht wurde. Das Urteil wurde von der Securvita BKK erstritten und danach zunächst von der IKK Hamburg und der GEK anerkannt. Mittlerweile haben die BEK und einige BKKs diese Leistungen anerkannt und bezuschussen auf Einzelantrag. Besonders die Securvita trägt einen großen Teil der Kosten.
Am 6.12.2005 entschied das Bundesverfassungsgericht mit AZ1BVR 347/98, das Versicherte gemäß Grundgesetz ein Recht auf Leistungserbringung durch gesetzliche Krankenversicherungen haben. Die Finanzierung der Behandlung darf nach diesem Urteil nicht mehr von der Anerkennung der jeweiligen Therapierichtung abhängig gemacht werden.
Nach bisheriger Praxis wird vom Haus- oder Facharzt ein Rezept für 25 Einheiten Kunsttherapie ausgestellt, auf dem auch die Diagnose stehen muss. (Psychotherapie ist nicht zulässig, da die Kassen hier eine Approbation verlangen, die Kunsttherapeuten nicht erlangen können. Der Beruf des Kunsttherapeuten ist zwar ein Hochschulberuf, aber wie der des Ergotherapeuten als Heilhilfsberuf anzusehen.) Mit der Kopie dieses Rezeptes stellt der/die PatientIn einen formlosen Antrag bei seiner/ihrer Krankenkasse. Die Krankenkasse rechnet mit den PatientInnen pro Quartal ab, indem diese einen Zahlungsbeleg der in Anspruch genommenen Stunden vorlegen. Bis zu einem Folgerezept von weiteren 20 Std. werden in der Regel ebenfalls anerkannt.
Die Therapiestunden werden von der PatientIn im Voraus nach jeder Stunde selbst bezahlt und nachträglich bezuschusst. Wie hoch die Kostenübernahme bei den einzelnen Kassen ausfällt, muss z. Z. in jedem einzelnen Fall schriftlich vorher geklärt werden. Manche Kassen haben mittlerweile Regelsätze festgelegt.